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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein



Neue Straßenverkehrs -ordnung tritt in Kraft

Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die vor vier Jahren eingeführte Neufassung war juristisch umstritten und galt aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums aus formalen Gründen als nichtig. Mit der neuen Fassung soll nun wieder Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrschen. Die Experten von DEKRA erklären die wichtigsten Änderungen.#





Unter anderem wird mit der neuen StVO die Winterreifenpflicht konkretisiert. „Bisher war im Verordnungstext nur davon die Rede, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und dass dazu insbesondere eine ‚geeignete Bereifung’ gehört“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei DEKRA. „Mit der Neufassung wird konkret festgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen. Damit wird die Winterreifenpflicht endlich greifbar.“

Eine weitere Neuregelung betrifft Krafträder: Wenn die Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, können die Fahrer tagsüber selbst entscheiden, ob sie mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Bisher war durchgängig Abblendlicht vorgeschrieben. Während der  Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

An Bahnübergängen gilt künftig ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. „Einem Bahnübergang darf sich der Straßenverkehr ohnehin nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, außerdem könnte das überholte Fahrzeug die Sicht auf die Schienen verdecken“, erklärt der DEKRA Experte die Neuregelung. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake  wurde gestrichen.

Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen: Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Bei drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen ebenfalls nur zum Linksabbiegen benutzen.

Weitere ausgewählte Neuerungen in der StVO ab 1. April im Überblick:
 

  • Die Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern wird ausdrücklich erlaubt: Bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen von mindestens 16 Jahre alten Personen im Fahrradanhänger mitgenommen werden.
  • Inline-Skater und Rollschuhfahrer fahren nicht mehr in der Grauzone: Die schon bestehende Rechtslage, wonach sie nicht als Fahrzeuge gelten, wird festgeschrieben. Demnach dürfen sie weder Fahrbahnen, noch Radwege benutzen, sondern müssen auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahn können  durch ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer freigegeben werden.
  • Postfahrzeuge bekommen zum Leeren von Briefkästen Sonderrechte: Ihnen ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen auch außerhalb festgeschriebener Zeiten erlaubt. Je 10 Meter vor und hinter einem Briefkasten dürfen sie kurzfristig in zweiter Reihe parken.

Insgesamt verfolgt die neu gefasste Straßenverkehrsordnung außerdem das Ziel, den „Schilderwald“ auszudünnen. Die Maßgabe lautet „Nur so viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“.



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Wenn der Wirt auch das Risiko ist. Das er die Viren beim Abräumen ihre Nachbarn anhatte und dessen Viren dann über den Teller zur Gabel des nächsten weiterreicht ist zu vernachlässigen. Auch das 2 Gäste an Nachbartisch bereits mehrfach niesen mü.....
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