Bürgerportal für Stuttgart Möhringen
Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.
Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.
Wir haben 1777 Pflegeheime mit 96181 Bewohner. Von diesen Bewohner sind bis gestern 5642 geimpft. Bisher sind 7 Tage vergangen. Das wären 806 am Tag. Geht man von 50 Bewohner im Schnitt aus, haben die 16 Pflegeheime geschafft. Als dauert es weitere .....
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