Die Höhe bei Vollzeitkräften beträgt 100 Euro, Beschäftigte in Teilzeit bekommen einen entsprechenden Anteil. Drei Jahre lang wird die Zulage in vollem Umfang gezahlt, anschließend erfolgt eine Abschmelzung von jeweils einem Viertel jährlich, bis sie schließlich nach Ablauf des sechsten Jahres ganz entfällt.